Schmerzensgeld für eine überflüssige Überkronung
Ein Patient hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der Zahnarzt eine unnötige Zahnüberkronung vornimmt.
Wenn der Zahnarzt einen Zahn überkront, obwohl die Krone darauf offensichtlich nicht dauerhaft verankert werden kann, kann der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Denn der Zahnarzt verletzt seine ärztliche Sorgfaltspflicht, wenn er eine absehbar unnötige Behandlung vornimmt, die zudem unangenehm und schmerzhaft sein kann.
Das Landgericht Coburg sprach daher einem Patienten einen Schadensersatz von 50 Euro und ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu. Ihm waren in mehreren Behandlungen zwei Kronen eingesetzt worden, obwohl die Zähne darunter bereits zu stark abgenutzt waren und die Kronen daher nicht ausreichend halten konnten.